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Berufungskommissionen

Die Quelle für diesen Artikel ist das Handbuch Gremien  vom (ehemaligen) u-asta.

Aufgaben #

Wenn eine Professur frei wird, wird eine Berufungskommission gebildet, die sich mit der Neubesetzung dieser Professur befasst. Sie berät darüber, welche Bewerber*innen für eine Stelle geeignet sind und erstellt am Ende eine Berufungsliste (Platz 1 Kandidat*in C, Platz 2 Kandidat*in G, Platz 3 Kandidat*in A und E). Diese Liste wird dem Fakultätsrat zur Stellungnahme und anschließend dem Senat zur Abstimmung vorgelegt. In der Regel folgt der Senat den Vorschlägen des Fakultätsrates, er verfügt jedoch über das endgültige Entscheidungsrecht. Gibt es im Senat Bedenken, wird er die vorgelegte Liste jedoch nicht ändern, sondern die Liste an die Kommission zurückschicken (auch das kommt selten vor).

Zusammensetzung #

Die Zusammensetzung ist – wie weitere Verfahrensgrundsätze – im Berufungsleitfaden der Uni Freiburg festgeschrieben. Dieser Leitfaden ist zwar nicht verpflichtend, es wird sich aber in aller Regel daran gehalten.

Der Leitfaden sieht folgende Zusammensetzung vor:

  • ein*e Leiter*in (Professor*in, Mitglieder im Fakultätsvorstand oder Rektorat)

  • fünf bis sechs Professor*innen der Fakultät, an der die Professur frei wird

  • zwei Professor*innen anderer Fakultäten

  • zwei Mitarbeiter*innen aus dem Wissenschaftlichen Dienst (mit einer Stimme)

  • ein*e externe*r Sachverständige*r

  • Der*die Gleichstellungsbeauftragte*r

  • zwei studentische Mitglieder mit einer Stimme (formal: Studentisches Mitglied und sein*e Vertreter*in) Des Weiteren sind folgende Dinge zu beachten:

  • Der Kommission sollen 12-14 Personen angehören

  • Der Kommission müssen mindestens zwei ‘fachkundige’ Frauen angehören

  • Der*die Studiendekan*in muss entweder als Mitglieder oder beratend an den Sitzungen der Kommission teilnehmen Wahl

  • Die Kommission wird formal vom Rektorat gebildet, dieses folgt jedoch in aller Regel den Vorschlägen der Fakultäten, die auch über ein Vorschlagsrecht verfügen. Die Zusammensetzung wird im Fakultätsrat abgestimmt.

[Ergänzung von uns: Die studentische*n Vertreter*innen legen wir in aller Regel in der Fachschaftssitzung fest. ]

Ablauf einer Berufungskommission #

  1. Konstituierende Sitzung der BK, Festlegung der Kriterien nach denen Kandidaten*innen bewertet werden soll
    1. Der Ausschreibungstext wurde bereits vorher im Strukturfragebogen im Fakultaetsrat verabschiedet.
  2. Sichtung der Bewerbungen und Beschluss welche Kandidaten zu einem Vorstellungsvortrag und einem Gespräch eingeladen werden (i.d.R 3-9 Personen)
  3. Vorstellung der einzelnen Kandidaten, bestehend aus
    1. Vorstellungsvortrag (hochschuloeffentlich)
    2. Gespraech der Bewerber mit der Kommission (nicht oeffentlich)
  4. Beratung der Kommission ueber welche Bewerber ein externes vergleichendes Gutachten eingeholt werden soll
  5. Beschluss vom Listenvorschlag in der Kommission
  6. Vorstellung/Debatte/Abstimmung ueber Liste im Fakultaetsvorstand/-rat
  7. Vorstellung im Senat

Kommentar #

Die Ergebnisse von Berufungsverfahren haben direkten Einfluss auf die Qualität des Studiums, insbesondere auf die Qualität der Lehre. Die nicht-studentischen Mitglieder der Kommissionen legen ihr Augenmerk vor allem auf Forschungsleistungen.

Daher ist es wichtig, dass die studentischen Mitglieder insbesondere auf Qualifikationen in der Lehre achten. Wie gut wurden die Lehrveranstaltungen des*der Bewerber*in angenommen? Welche hochschuldidaktischen Qualifikationen bringt er*sie mit? Wie gut kümmert er*sie sich um die Studierenden? Diese Fragen sollten von Studierenden in einer Berufungskommission gestellt werden.

Siehe: § 48 Absatz 4 LHG, Berufungsleitfaden der Uni Freiburg 

Zuletzt bearbeitet am 3. Dezember 2023 von Julian Mundhahs
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