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Fachschaftssitzung

I.d.R. wöchentliches, öffentliches Treffen. Alle Studenten der Technischen Fakultät sind anwesenheits-, antrags-, rede- und stimmberechtigt!

Unsere Fachschaftssitzung ist für jeden offen und findet in der Regel einmal in der Woche statt. Während der vorlesungsfreien Zeit werden Fachschaftssitzungen nach Bedarf festgelegt.

Ablauf

Zu Beginn der Sitzung findet die Wahl des Versammlungsleiters statt, die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Beratung und Abstimmung eines den Versammlungsleiter selbst betreffenden Gegenstands wird für die Dauer der Behandlung des betreffenden Gegenstands ein zeitweiliger Versammlungsleiter gewählt. Die Tagesordnung wird durch den Versammlungsleiter im Einvernehmen mit der Versammlung vorgestellt. Der Versammlungsleiter eröffnet für jeden Beratungsgegenstand die Aussprache und verwaltet die Redeliste. Der Versammlungsleiter hat die Befugnis, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, Mitgliedern der Versammlung das Wort zu entziehen oder die Versammlung zu unterbrechen. Er kann jederzeit zum Verfahren das Wort ergreifen.

Anträge und Beschlüsse

Beschlüsse werden in der Regel durch Wahl mit einfacher Mehrheit offen per Handzeichen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Bei mehreren Anträgen zu einer Sache wird der weitestgehende Antrag zuerst abgestimmt. Zur Verkürzung des Verfahrens müssen unterlegene Anträge nicht mehr abgestimmt werden, wenn ein Entschluss zur Sache vorliegt. Beschlüsse mit mehreren gleichberechtigten Anträgen werden durch Wahl durch Zustimmung (Approval Voting) gefasst. Sollte mehr als ein Antrag die gleiche Zustimmung erhalten, so werden diese Anträge alternativ abgestimmt (Stichwahl). Bei Beschlüssen über Mandatierung in Gremien besteht zu jedem Antrag zusätzlich der im Sinne von Absatz 3 gleichberechtigte Antrag, dass sich der Mandatsträger im Gremium enthalten soll. Einzelne Aufgaben können durch die Fachschaftssitzung an Unterausschüsse delegiert werden, deren Bildung und Besetzung Aufgabe der Fachschaftssitzung ist. Über diese Beschlüsse ist in Fachschaftssitzungen Rechenschaft abzulegen und auf Antrag erneut abzustimmen. Anträge zum Verfahren (Verfahrens-Anträge) können jederzeit gestellt werden. Über sie ist außerhalb der Rednerliste unverzüglich abzustimmen.

Geschäftsordnung

Die oberen Absätze beschreiben das übliche Verfahren in Sitzungen der Fachschaft. Allerdings haben sie nur empfehlenden Charakter. Im Zuge der verfassten Studierendenschaft hat sich auch der Fachbereich Technische Fakultät eine Geschäftsordnung gegeben. Diese ist in aktueller Form an das Dokument angehängt. Sie ist für die Fachbereichssitzungen bindend.

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