Einführung ins Prüfungrecht
Das Prüfungrecht ist das Recht, welches unser Leben als Studierende hauptsächlich bestimmt und ist Teil des Verwaltungsrechts.
So wie fast überall im (Verwaltungs)recht gibt es eine Abfolge von Gesetzen und Verordnungen, auf dem das Ganze basiert:
- Ganz oben in der Rechtsordnung steht das Grundgesetz, insbesondere mit den Artikeln 3 (Gleichbehandlungsgrundsatz), 7 (Schulwesen) und 12 (Recht auf freie Berufswahl).
- Das Landeshochschulgesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz bauen auf dem Grundgesetz auf. Zusätzlich gibt es dafür natürlich auch die entsprechenden Gerichtsverordnungen.
- Wiederum auf dem Landeshochschulgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz baut die Rahmenprüfungsordnung auf. Die Rahmenprüfungsordnungen beschreiben den Rahmen, unter dem alle Prüfungsordnungen stattfinden sollen, z.B. was für Prüfungsarten gibt es,... Die Prüfungsordnungen spezifizieren die gesetzlichen Vorgaben des Landeshochschulgesetzes.
- Auf den Rahmenprüfungsordnungen baut die Prüfungsordnung fachspezifischer Teil auf. Diese beschreiben den wichtigen, fachspezifischen Teil, also z.B. welche Module sind der Inhalt vom Studium, wie lange hat man Zeit die Abschlussarbeit zu schreiben,...
- Als letztes kommt das Modulhandbuch. In dem Modulhandbuch werden Dinge beschrieben, wie die Inhalte und Lernziele von Vorlesungen.
Die Abfolge der Gesetze und Verordnungen ist umgekehrt abzuarbeiten. D.h. wenn du etwas unklares im Modulhandbuch findest, musst du in den fachspezifischen Teil sehen. Wird deine Frage dort nicht erklärt, dann in die Rahmenprüfungsordnung,..., bis du beim Grundgesetz angekommen bist. Ein paar Buchtipps findest du auf der Seite Literatur und Links.
Da das Prüfungsrecht zum Verwaltungsrecht gehört hast du oft ziemlich schlechte Chancen deinen Willen durchgesetzt zu bekommen. So sind z.B. Fehler der Verwaltung oft egal, während dich deine Fehler oft das ganze Studium kosten können.