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Klausureinsicht - ein leidiges Thema

Wie kommt man an eine Kopie seiner Klausur bzw. was ist Klausureinsicht?

Immer wieder bekommt die Fachschaft Emails von aufgebrachten Studenten, welche sich darüber beschweren, dass ein Prüfer mal wieder keine Klausureinsicht abgehalten hat und so dem Prüfling die Chance genommen wurde, zu überprüfen, ob er nicht doch irgendwie in der Prüfung vom Prüfer beschummelt wurde. Dieser Beitrag soll ein bisschen helfen, die Klausureinsicht besser zu verstehen.

Was ist das überhaupt und warum soll ich das machen?

In Deutschland existiert eine freiheitliche Rechtsordnung, deshalb gilt der Grundsatz, dass man prinzipiell das Recht hat, in alle verwaltungsrechtlichen Vorgänge, welche die eigene Person betreffen, Einsicht in die zugehörigen Akten zu erhalten. Eine Prüfung an der Uni ist ein solcher verwaltungsrechtlicher Vorgang, d.h. man hat auch prinzipiell das Recht auf Akteneinsicht.

Warum soll ich mir den Aufwand machen, mir noch mal die Prüfung anzusehen, schließlich bin ich doch froh, die Prüfung hinter mir zu haben? Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen ist deswegen wichtig, weil du nur so feststellen kannst, ob du in irgendeiner Art und Weise ungerecht, behandelt wurdest. Oft kommt es vor, dass Prüfer vergessen ganze Seiten oder Blätter zu korrigieren, sie zählen die Punkte falsch zusammen oder streichen Dinge als falsch an, welche eigentlich richtig sind. Um das festzustellen musst du natürlich noch mal die eigene Prüfung ansehen, um dann entsprechend Widerspruch gegen die Prüfung einreichen zu können.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?

Das Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Baden-Württemberg (LVwVfG BW) hat den § 29 Absatz 1 Satz 1, welcher folgendes besagt: "Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.". Den Satz muss man nun auseinandernehmen, denn dort stehen die wichtigen Informationen drin:

  • "die Behörde": Die Behörde ist in unserem Fall das Prüfungsamt, d.h. der Antrag geht an das Prüfungsamt. Gleichzeitig überwacht der Fachprüfungsausschuss nach den im November 2011 gültigen Prüfungsordnungen die Durchführung der Prüfungen, d.h. wir schreiben auch diesen an.
  • "Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten": In unserem Fall sind das die Antworten auf die Prüfungsfragen, sowie die Prüfungsfragen selbst, welche du in der Prüfung erzeugt hast.
  • "soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen": Selbstverständlich ist die Einsicht zwingend erforderlich um unsere Rechte durchzusetzen, weil wie sollen wir uns denn beschweren, wenn wir nicht mal sehen können, wogegen wir uns überhaupt beschweren wollen!?

In anderen Bundesländern gibt es das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welches recht ausführlich beschreibt, wie man seine Akteneinsicht machen soll. Dieses Gesetz hätte auf Landesebene 2005 verabschiedet werden sollen, jedoch hat sich die Schwarz-Gelbe Landesregierung dagegen gewehrt, weshalb noch kein solches Gesetz für Baden-Württemberg erzeugt wurde. Die neue Grün-Rote Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag stehen, dass sie ein solches Gesetz auch einführen wollen, d.h. wenn es das Gesetz gibt, werden wir unsere Akteneinsicht vermutlich nicht mehr nach dem LVwVfG beantragen, sondern nach dem LIFG.

Was soll ich also machen?

Angenommen der Prüfer bietet einen oder gar mehrere Termine zur Prüfungs-/Klausur-/Akteneinsicht an, gehe hin und sehe dir deine Prüfung an. Angenommen du bist an diesem Termin verhindert, hast du natürlich weiterhin das Recht auf Akteneinsicht. In diesem Fall sollte der Prüfer direkt angeschrieben und gefragt werden, ob er nicht noch einen Alternativtermin anbietet. Sollte er sich wehren, dir eine weitere Möglichkeit zur Einsicht zu geben, solltest du einen Antrag stellen und diesen beim Prüfungsamt abgeben. Ein mögliches Formular dafür findest du unten im Anhang. Angenommen du bist nun bei der Einsicht, sehe dir deine Prüfung genau an, ob und wenn ja was du angeblich falsch gemacht haben sollst. Bist du der Meinung, dass du zu unrecht behandelt wurdest, lege Widerspruch gegen die Prüfung ein.

Ich will eine Kopie meiner Prüfung haben

Selbstverständlich seht dir auch das Recht zu, eine Kopie deiner Prüfungsunterlagen anfertigen zu dürfen. Dieses Recht wird aber bisher nur im (L)IFG explit erwähnt. Wir dürfen uns trotzdem eine Kopie der Unterlagen anfertigen, denn spätestens vor Gericht wird die Prüfungsakte an das Gericht weitergegeben und dort dürfen wir uns dann trotzdem eine Kopie anfertigen. Deshalb haben wir auch prinzipiell das Recht, bevor die Sache zum Gericht geht, die Kopie anfertigen zu dürfen, ganz egal, was der Prüfer dazu sagt.

Ich will mehr Informationen!

Dann benutze eine Suchmaschine deiner Wahl und suche nach den entsprechenden Begriffen. Die Urteile/Entscheidungen BVerfG Beschl. v. 27.10.1999 1 BvR 385/90 sowie VG Freiburg Beschl. v. 20.11.2009 4 K 2096/09 zu lesen, wäre schon mal ein guter Ansatz.

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