Rücktritt von Prüfungen
Manchmal kommt es zu dem Fall, dass du von einer Prüfung zurücktreten willst, um somit dein Prüfungsrechtsverhältnis aufzulösen.
Über dieses Thema haben wir mal einen Vortrag gehalten.
Generell musst du deinen Rücktritt, entsprechend der Prüfungsordnung begründen. Hierfür gibt es grundsätzlich zwei möglichkeiten, entweder bist du krank gewesen oder du hast einen anderen Grund.
Mögliche Fälle
Generell gibt es drei Fälle:
- Rücktritt vor der Prüfung
- Rücktritt während der Prüfung
- Rücktritt nach der Prüfung
Rücktritt vor der Prüfung
Angenommen du weißt, dass du die Prüfung nicht schreiben kannst, da du z.B. krank geworden bist, dann sage möglichst vorher im Prüfungsamt Bescheid, damit sich der Prüfer auf dein Nichterscheinen einstellen kann (vor allem bei mündlichen Prüfungen!). Nach Interpretation der Uni musst du dann belegen, welchen wichtigen Grund du hast. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Rücktritt vor der Prüfung lockerer ausgelegt werden sollte.
Wichtig: Bist du vor der Prüfung schon krank, dann musst du auch zurücktreten, bevor die Prüfung stattfindet. Andernfalls muss das Prüfungsamt deine Krankmeldung nicht akzeptieren, da du dich nicht unverzüglich (§121 BGB) gemeldet hast.
Rücktritt während der Prüfung
Manchmal kommt es vor, dass man während der Prüfung krank wird. In diesem Fall solltest du dich beim Prüfer melden und ihn über deine Krankheit informieren. Der Prüfer schreibt darauf in das Prüfungsprotokoll, dass du krank bist. Achte darauf, dass er dies auch wirklich aufschreibt. Sollt es kein Prüfungsprotokoll geben, dann schreibe auf die erste Seite deiner Prüfung, dass du gehst und lasse dies von einer Aufsichtsperson unterschreiben. Gehe danach direkt zum Arzt (ggf. Notaufnahme vom Krankenhaus) und lasse dir deine Krankheit bescheinigen.
Wichtig: Die Prüfung muss abgebrochen werden. Bist du die gesamte Prüfungsdauer im Raum und brichst die Prüfung nicht ab, erklärst du dich für Prüfungsfähig, d.h. du kannst nicht mehr zurücktreten.
Rücktritt nach der Prüfung
Der Rücktritt nach der Prüfung ist nur schwer möglich. Wichtig ist, dass die erreichte Note noch nicht bekannt ist. Bekannt ist die Note dann, wenn du die Chance hattest, zu wissen, was du erreicht hast. Der Rücktritt nach der Prüfung ist nicht möglich, wenn du die Prüfung nicht abgebrochen hast. Real ist der Rücktritt nach der Prüfung fast unmöglich.
Gründe
Krankheit
Solltest du krank sein, benötigst du ein Attest vom Arzt. Ein Attest vom Arzt kostet normalerweise ca. 20€. Solltest du das Geld nicht ausgeben wollen, hat das Prüfungsamt zwei Formulare, eins für den BSc und eins für den MSc erstellt. Normalerweise verlangt der Arzt für das Ausfüllen vom Formular kein Geld. Die wichtigen Informationen, was du mit dem Formular machen musst, steht jeweils auf der ersten Seite vom Formular.
Andere Gründe
Andere Gründe sind oft deutlich schwieriger und immer eine Einzelfallentscheidung.
Folgende Gründe wurden bisher angeführt, jedoch nicht zwangsläufig vom Prüfungsausschuss akzeptiert:
- komische Umstände innerhalb der Familie
- Absetzen von Medikamenten
- Schlafstörungen
- hier genannte Gründe