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Fristen

Fristen sind leider sehr wichtig. So gibt es z.B. Fristen zur Prüfungsan- und abmeldung und Rückmeldung.

Diese Fristen werden jeweils entweder vom Prüfungsausschuss oder von der Uni festgelegt. Verpasst du diese Frist, kannst du zwar auf Gnade hoffen, normalerweise bleibt die Verwaltung der Uni dabei aber hart und du hast dann Pech gehabt. Deswegen gucke immer mal wieder nach, wie die Fristen sind, trage sie dir in deinen Kalender und halte dich dran. Gerade, wenn du ein Auslandssemester oder ähnliches machst, gibt es dort auf Grund der Vielzahl von Fristen öfters Probleme und Verwirrung; auch hier wird normalerweise keine Ausnahme für dich gemacht.

Fristen gibt es auch, wenn du einen Bescheid von der Uni erhältst. Dieser Bescheid ist ein Verwaltungsakt (§35 VwVfG) und gegen diesen kannst du Widerspruch einlegen, soweit ein Rechtsbehelf (§79 VwVfG) unter diesem steht. Normalerweise erhältst du einen Bescheid immer dann, wenn die etwas "schlimmes" passiert ist, du z.B. durch eine Prüfung gefallen bist oder die Zulassung zur Prüfung abgelehnt wurde. Normalerweise hast du einen Monat Zeit um Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Die Frist gilt normalerweise ab Zustellung des Briefs, wobei ein Brief ab dann zugestellt gilt, wenn er drei Tage unterwegs war. Üblicher Weise gilt somit das Ausstellungsdatum des Briefs, plus drei Tage als Zustellungsdatum. Wichtig ist, dass die Frist einen Monat beträgt, d.h. im besten Fall länger als vier Wochen. Generell kannst du die Fristverlängerung beantragen (§31 VwVfG). Dies ist üb­li­cher­wei­se nur dann möglich, wenn du eine entsprechende Begründung lieferst.

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