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Orientierungsprüfung

Nach §34 Absatz 3 muss eine Prüfungsordnung bisher eine Regelung zur Orientierungsprüfung beinhalten. Die Orientierungsprüfung muss bis zum Ende des dritten Semesters erbracht worden sein, wobei man 2 Wiederholversuche hat. Allerdings gibt es den Drittversuch nur für insesamt 3 Prüfungen.

Die Orientierungsprüfung wird an der Uni so interpretiert, dass du mit dieser Prüfung zeigen sollst, dass du für das Studium geeignet bist und dass du, wenn du die Orientierungsprüfung bestehst, voraussichtlich auch in der Lage bist, einen Abschluss zu erreichen. Die Masterstudiengänge enthalten keine Regelung zur Orientierungsprüfung, da der Masterstudiengang auf dem Bachelorstudiengang aufbaut und man dort schon eine Orientierungsprüfung erbringen musste.

Solltest du die Fristübertretung nicht zu vertreten haben - z.B. weil du krank warst - kannst du beim Prüfungsausschuss beantragen, dass du die Orientierungsprüfung später erbringen darfst. Sei aber gewarnt, dass dies selten vorkommt, vor allem, wenn deine Noten sonst eher schlecht sind. Der Prüfungsausschuss geht davon aus, dass du das Studium nicht schaffen wirst, wenn du schon die Orientierungsprüfung nicht bestehst.

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