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Zulassungskriterien

Entsprechend dem Modulhandbuch und der Prüfungsordnung gibt es Zulassungskriterien um zu Prüfungen zugelassen zu werden. Diese stehen normalerweise im Modulhandbuch in der jeweiligen Spalte.

Leider gibt es immer wieder ein paar sehr undeutliche Formulierungen bzgl. der Zulassungskriterien, weshalb ein paar Unklare erläutert werden.

Regelmäßige Teilnahme

Regelmäßige Teilnahme ist genau das, was es sagt. Man muss "regelmäßig Teilnehmen". Wie man "teilnehmen" muss, ist nicht klar definiert, es reicht, wenn man dies regelmäßig tut.

Regelmäßige Erfolgreiche Teilnahme

Regelmäßige, erfolgreiche Teilnahme bedeutet, dass man wieder regelmäßig an etwas teilnimmt, dies muss jedoch erfolgreich sein.

Was passiert, wenn ein Prüfer etwas anderes verlangt, als im Modulhandbuch steht?

Dies wird von der Uni nur dann gestattet, wenn die neue Regelung weniger verlangt, als die Regelung im Modulhandbuch. Angenommen im Modulhandbuch steht folgendes:

  • Wöchentliche Abgabe von Übungszetteln, sowie Protokoll von fünf Versuchen. Angenommen der Prüfer wandelt diese Zulassungsbedingungen nun in folgendes um:
  • JedeR TeilnehmerIn muss einen 20 minütigen Vortrag zu einem bestimmen, vorgegeben Thema halten. Dann muss der Prüfer darlegen, warum ein 20-minütiger Seminarvortrag weniger Arbeitsleistung erfordert, als die wöchentliche Übungszettelabgabe, sowie die fünf Protokolle. Kann er dies nicht schlüssig belegen, ist das neue Zulassungskriterium ungültig.

Das Problem hierbei ist, dass du dich erst mal nicht gegen die willkürliche Änderung vom Prüfer wehren kannst, da dies immer nur dann geht, wenn du einen Nichzulassungsbescheid erhältst, gegen den du Widerspruch einlegen willst. Dann ist das Kind aber schon meist in den Brunnen gefallen und du verlierst im schlimmsten Fall ein Jahr, da du nicht zur Prüfung zugelassen wurdest. Solltest du Recht bekommen, kannst du natürlich Schadensersatz vor Gericht einklagen, sollte sich durch die fehlerhafte Entscheidung der Uni dein Studium verlängert haben.

Für die Meisten von uns bedeutet dies aber, dass wenn ein Prüfer die Zulassungsbedingungen selbstständig ändert, dass du diesem quasi hilflos ausgeliefert ist, solltest du keine Studienzeitverlängerung in Kauf nehmen. Dies ist wieder einer der großen Nachteile vom Prüfungsrecht.

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