Verlängerung einer Abschlussarbeit
Du kannst deine Abschlussarbeit entsprechend der Prüfungsordnung verlängern, sollte es dafür einen Grund geben.
Wie lange kann ich verlängern und wie funktioniert das?
Für den Bachelor gilt, dass die Verlängerung maximal die Hälfte der Bearbeitungszeit (§21 Absatz 5 RPO BSc) betragen darf. Die Dauer einer Bachelorarbeit sind an der TF normalerweise 3 Monate, d.h. die Verlängerung darf maximal 1,5 Monate betragen. Hier ist es sinnvoll, die Anzahl der Wochen nachzuzählen, weil man so 5-7 Wochen die Arbeit verlängern darf, je nach Wochenanzahl.
Im Master beträgt die maximale Verlängerung 6 Wochen (§21 Absatz 5 RPO MSc).
Um die Verlängerung zu beantragen, ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig. Damit du den Text nicht selbst schreiben muss, hat das Prüfungsamt ein Formular dafür erstellt. Das Formular sollte selbsterklärend sein.
Generell kann man die Verlängerung dann beantragen, wenn man krank war (Attest vom Arzt nicht vergessen!), die Arbeit sich verzögert hat, weil irgendwas nicht funktioniert hat (hier muss der Erstgutachter dies bestätigen) oder aus "anderen Gründen".
Beispiele für genehmigte Begründungen
- <Gerät> ist kaputt gegangen und musste repariert werden.
- Code vom Vorgänger war schlecht dokumentiert.
- Codeanpassung dauerte länger als erwartet.
- Umzug während der Bearbeitungszeit.
- Geburt während der Bearbeitungszeit.
- Krankheit vom eigenen Kind.
- Nicht absehbare Probleme bei der Installation von Software.
- Rechencluster permanent besetzt.
- Messgerät permanent in Benutzung.
- Messdaten für Datenbank nicht verfügbar.
- Rechenzeit sehr hoch, da Datenmengen sehr groß.
- Hardwareanpassung an Software dauerte länger als erwartet.
- Softwareanpassung an Hardware hat nicht funktioniert.
- Neuschreiben kompletter Bibliotheken, welche eigentlich verfügbar sein sollten, notwendig.