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Wiederholung von Prüfungen

Entsprechend unserer Prüfungsordnungen steht dir mindestens eine Wiederholung der Prüfung zu. Zusätzlich hast du drei Drittversuche zur Verfügung, es existieren jedoch Sonderregeln. Generell nur einmal wiederholt werden darf die Orientierungsprüfung und die Abschlussarbeit.

Ablauf der Wiederholung

Im Gegensatz zum Erstversuch, wirst du zu allen weiteren Versuchen zum nächsten Termin automatisch angemeldet, auch bei einer Wiederholung wegen Krankheit. Informiere dich also frühzeitig, wann deine Wiederholungsprüfung stattfindet.

Tipps zum Bestehen

Allgemein solltest du auf Wiederholungsprüfungen deutlich besser lernen, als auf andere Klausuren. Du hast quasi nur eine weitere Chance die Prüfung zu bestehen, d.h. die Priorität sollte ganz klar auf der Wiederholung der nichtbestandenen Prüfung liegen. Mindestens eine Woche intensivstes Lernen auf eine Prüfung ist nötig, um diese sicher bestehen zu können. Jede weitere Zeit, die du auf die Prüfung lernst, wird dir mehr Sicherheit geben und helfen, die Prüfung zu bestehen.

Wichtig ist, dass du den Inhalt der Vorlesung auch wirklich verstanden und die Lernziele der Vorlesung erreicht hast. Beides steht in dem Modulhandbuch. Nutze die wenn mögliche Vorlesungsaufzeichnungen oder Skripte um den Vorlesungsstoff nochmal zu wiederholen. Falls du im Drittversuch bist, besuche Vorlesung und Übung erneut. Rechne nicht nur die Übungsaufgaben durch, die du in der Vorlesung oder Übung erhalten hast, sondern rechne auch Aufgaben aus Büchern oder anderen Vorlesungen. Nutze zusätzliche Informationsmaterialien wie Bücher oder die Wikipedia, um dir Grundlagen zu erarbeiten. Suche dir möglichst Leute, auf einem ähnlichen oder besseren Niveau als du du und lerne mit diesen. Nur wenn jemand besser ist als du, kannst du etwas von dieser Person lernen.

Wirf ein Auge auf die Prüfungstermine. Melde lieber weniger neue Prüfungen an und konzentriere dich vollkommen auf die Wiederholungsprüfung.

Besonderheiten einzelner Studiengänge

Diese Besonderheiten richten sich nach den derzeit (6.8.2015) aktuellsten Prüfungsordnungen. Bei Unsicherheit solltest du in die für dich gültige PO schauen.

  • B.Sc. Informatik: Kein Drittversuch bei Referaten, Hausarbeit, Protokollen. Weiterer Versuch bei erfolgreichem Härtefallantrag
  • M.Sc. Informatik: Drittversuche nur in den Modulen Kerngebiete der Informatik, Vertiefung der Informatik sowie Spezialisierung der Informatik I bis III
  • B.Sc. Mikrosystemtechnik: Drittversuch bis zu 1 Jahr später stattfinden
  • M.Sc. Mikrosystemtechnik: Drittversuch bis zu 1 Jahr später stattfinden. Nur zwei Drittversuche

Wiederholung von Studienleistungen

Wenn du dich im Drittversuch befindest, findet die Vorlesung und evtl. Übung erneut statt. Nach unserem Verständnis musst du die Zulassung nicht nochmals erreichen, auch wenn sich die Art der Studienleistungen geändert haben oder sogar neue Zulassungsvorraussetzungen geschaffen wurden. Trotzdem legen wir dir sehr nahe, die Gelegenheit zu nutzen den Stoff nochmal von Grundauf zu lernen. Solltest du trotzdem Probleme bekommen, melde dich bei uns.

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